Mietminderung undichte Fenster | Vermieter bei Wassereintritt haften?

Leben Sie in einem Altbau? Prüfen Sie die Fenster auf undichte Stellen. Wenn es regnet und sich Wasser an den Wänden rund um das Fenster, auf dem Fensterrahmen und auf der Fensterbank ablagert, dann wird es Zeit, den Vermieter zu kontaktieren.

Wer aber kommt für die Kosten der Reparatur auf und haben Sie einen Anspruch auf eine Mietminderung? Wir klären Sie auf.

Poröses Abdichtungsmaterial zwischen Fenster und Bauwerk

Es gibt zwei Wege, wie der Regen durch die Fensterkonstruktion in das Rauminnere eindringt:

1. Das Wasser läuft aufgrund des porösen Abdichtungsmaterials zwischen Fensterrahmen und Baukörper in die Zwischenräume und sammelt sich. Dadurch entsteht Feuchtigkeit in der Bausubstanz, was im Inneren durch Wasserflecken und/oder Schimmel erkennbar wird.

2. Das Wasser bahnt sich seinen Weg zwischen Fenster und Fensterrahmen aufgrund der Zustandsmängel der Fensterabdichtung. Erkennbar wird das durch Wasserablagerungen auf dem Fensterrahmen, der die Fensterscheibe einrahmt und der Fensterbank.

Undichte Fensterrahmen sorgen zudem für einen Wärmeverlust. Kalte Luft dringt durch mangelhaft abgedichtete Stellen ins Innere und die Raumwärme dringt nach außen. Achten Sie deshalb bei der nächsten Heizkostenabrechnung darauf, ob sie exorbitant gestiegen ist. Das ist ein möglicher Hinweis auf beschädigte Fensterabdichtungen.

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Haftung bei undichten Fenstern

Regnet es rein oder besteht ein Wärmeverlust, dann tritt die Frage auf, wer für die Mängel haftet. Grundsätzlich haben Mieter gegenüber dem Vermieter einen vertraglichen Rechtsanspruch, der dem Mieter ein ordnungsgemäßes Mietobjekt garantiert.

Einige Mieter sehen sich zur sofortigen Mietminderung berechtigt. Unabhängig, ob das auf beschädigte Türen, undichte Fenster oder sonstige Mängel zurückzuführen ist. Doch so einfach ist das nicht. Der Rechtsanwalt Alexander Bredereck, unter anderem Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentum, erklärt in diesem Video, wie Mieter bei einer Mietminderung richtig vorgehen.

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Fenster: Baumängel, Abnutzung und unverschuldete Schäden

Nicht immer trägt der Vermieter die Schuld für undichte Fenster bei einem Neu- oder Altbau. Tritt Wasser ins Gebäude nach einem starken Regen, ist das durchaus ein Hinweis auf bestehende Baumängel, für die die Baufirma haftet. In dem Fall ist es nicht berechtigt, die Mietminderung durch sofortige Kürzung der Miete umzusetzen. Zunächst muss die Sachlage durch einen Sachverständigen analysiert werden, um die Haftung zu klären.

Jedes Material nutzt sich bei Gebrauch nach einer gewissen Zeit ab. In dem Fall ist der Vermieter dazu verpflichtet, den Zustand des jeweiligen Materials am Bauwerk regelmäßig zu prüfen, um Schäden vorzubeugen. Sie als Mieter müssen dem Vermieter nachweisen, dass dieser seiner Verantwortungspflicht nicht nachgekommen ist. Eine Mietminderung können Sie in dem Fall mittels Rechtsweg durchsetzen.

Wenn es regnet, dann kann es witterungsbedingt zu plötzlichen Schäden kommen, die nicht vorhersehbar sind. Beispielsweise bei einem Sturm. Der Luftdruck bei einem Unwetter kann dazu führen, dass ein Dichtungsverlust der Fenster eintritt. In dem Fall ist der Vermieter umgehend darüber zu informieren. Er ist dazu aufgefordert, den Schaden umgehend zu seinen finanziellen Lasten zu beheben.

Fazit

Undichte Fenster und Türen führen zu Wärmeverlust und Wasserschäden bei Regen. Vertraglich haftet der Vermieter, sofern keine Schuld Ihnen als Mieter nachgewiesen werden kann. Eine Mietminderung ist in solchen Fällen sehr wahrscheinlich, allerdings nicht ohne Zustimmung des Vermieters umzusetzen.

Werden sich beide Parteien nicht über eine Mietminderung einig, so ist ein Rechtsbeistand einzuschalten, um die Ansprüche rechtlich geltend zu machen. Die Höhe der Mietminderung wird letztlich durch den zuständigen Richter festgelegt.

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